Offen heißt nicht frei

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Zwei Leseebenen: Der laufende Text ist der rote Faden — für alle, ohne Vorwissen. Die eigens markierten Fachtiefe-Kästen sind Vertiefungen für Fachleute und lassen sich überspringen, ohne den Faden zu verlieren.


Preis und Leistung waren es nicht — das waren die ersten beiden Teile. Bleibt der dritte Grund, und er ist der emotionalste: Freiheit. Ein offenes Modell, so das Versprechen, gehört dir. Kein Konzern, der dir hineinredet, kein Abo, das gekündigt werden kann, keine Nutzungsbedingung, die sich über Nacht ändert. Du lädst die Datei herunter, und sie ist deine.

Die Datei schon. Das Recht, mit ihr zu arbeiten, nicht unbedingt. Zwischen „ich habe die Gewichte“ und „ich darf damit ein Produkt bauen“ steht ein Dokument, das die wenigsten öffnen — die Lizenz. Und in diesem Dokument steht 2026 mehr, als die zwei Wörter auf dem Download-Knopf vermuten lassen.

Open Source, Open Weights — und warum das kein Wortklauberei ist

Fangen wir beim Etikett an. „Open Source“ hat in der Softwarewelt eine feste Bedeutung: Du bekommst nicht nur das fertige Produkt, sondern alles, was du brauchst, um es selbst nachzubauen und zu verstehen — den Quellcode. Übertragen auf KI-Modelle hat die Organisation, die den Begriff seit Jahrzehnten hütet (die Open Source Initiative), 2024 einen Maßstab gesetzt: Ein Modell ist erst dann quelloffen, wenn neben den Gewichten auch hinreichende Informationen über die Trainingsdaten und der vollständige Trainingscode offenliegen — so detailliert, dass ein Fachkundiger ein gleichwertiges Modell bauen könnte.

An diesem Maßstab gemessen ist praktisch kein kommerziell relevantes Modell Open Source. Fast alle liefern nur die Gewichte — den fertigen Klotz Zahlen —, aber nicht die Daten und nicht den Bauplan. Das ist Open Weights: herunterladbar, aber nicht nachvollziehbar. Man bekommt das Auto, nicht die Konstruktionszeichnung.

Der schönste Beleg dafür stammt nicht von einem Kritiker, sondern von einem Anbieter selbst. Das Forschungsinstitut Ai2 teilt in der Modellkarte seines eigenen Modells die Vergleichstabelle in zwei ausdrücklich benannte Blöcke: „Open-weight Models“ und „Fully-open Models“ — und die großen Namen, mit denen sonst „Open Source“ beworben wird, stehen im ersten Block. Wenn selbst die Anbieter, die es ernst meinen, diese Trennlinie ziehen, ist das Etikett am Markt gekapert.

Fachtiefe · für Fachleute Ein Nachsatz zur Ehrlichkeit: Die wenigen Modelle, die den strengen Maßstab plausibel erreichen — die Forschungsmodelle der OLMo-, Pythia- und Apertus-Familien — legen als einzige Gruppe auch ihre Trainingsdaten und ihren Bauplan offen, liegen dafür aber in der Leistung spürbar zurück. In der Vergleichstabelle desselben Anbieters landen sie in Reichweite von Modellen, die selbst schon zwei Generationen alt sind. Vollständige Offenheit kostet derzeit ungefähr eine Modellgeneration — das ist der reale Preis, den man selten mitnennt, wenn man „echtes Open Source“ fordert. Und noch eine Feinheit: Die Open Source Initiative zertifiziert keine einzelnen Modelle. Jede Aussage „Modell X ist quelloffen“ ist deshalb eine Fremdeinschätzung, keine amtliche Bestätigung.

Die Lizenz ist das Kleingedruckte — und es ist in den Mittelstand gewandert

Weil fast alles Open Weights ist, entscheidet die beigelegte Lizenz über alles Praktische: ob du das Modell kommerziell nutzen darfst, ob du es weiterverkaufen darfst, was du an die Wand schreiben musst. Und hier hat sich 2026 etwas verschoben, das man kennen muss.

Die berühmteste Schwelle stammt von Metas Llama: Ab 700 Millionen monatlich aktiven Nutzern brauchst du eine Extra-Lizenz. Das klingt bedrohlich und ist es nicht — diese Zahl erreichen weltweit vielleicht fünf Unternehmen. Für alle anderen war Llama praktisch frei. Genau diese beruhigende Größenordnung ist 2026 gefallen. Zwei Beispiele, beide wörtlich in den Lizenztexten nachlesbar:

  • Mistral, das französische Vorzeige-Labor, stellt seine mittlere Modellreihe unter eine selbstgeschriebene Lizenz, die ab 20 Millionen US-Dollar konsolidiertem Monatsumsatz sämtliche Rechte entzieht — darüber gibt es eine Kommerzlizenz nur nach Ermessen des Anbieters.
  • Das chinesische MiniMax M3 räumt seine Rechte überhaupt nur noch „für nicht-kommerzielle Zwecke“ ein; kommerzielle Nutzung braucht ab 20 Millionen US-Dollar Jahresumsatz eine vorherige schriftliche Genehmigung.

Bei MiniMax genügen schon zwanzig Millionen Jahresumsatz — das ist ein solider deutscher Mittelständler; bei Mistral sind es zwanzig Millionen im Monat, also ein mittelgroßer Konzern. Beides liegt weit unter Metas „fünf Größten der Welt“. Die Schwelle ist damit nicht im Detail verschärft worden, sie hat die Kategorie gewechselt: von „betrifft die größten Konzerne der Welt“ zu „betrifft womöglich dich“. Und das steht nicht in einer Analyse, das steht im Lizenztext, den man beim Download wegklickt.

Wo die entscheidende Klausel versteckt ist

Es kommt schlimmer: Manche Beschränkung steht nicht einmal dort, wo man sie suchen würde. Das lehrreichste Beispiel ist wieder Llama. In der eigentlichen Lizenzdatei findet sich kein einziger Treffer auf „European Union“. Wer also die LICENSE liest und beruhigt ist, hat die halbe Miete verpasst. Denn die Lizenz zieht per Verweis ein zweites Dokument herein, die Nutzungsrichtlinie (Acceptable Use Policy) — und dort steht der Satz, der es in sich hat:

Für alle multimodalen Modelle in Llama 4 werden die eingeräumten Rechte nicht an Einzelpersonen mit Wohnsitz in der EU oder Unternehmen mit Hauptsitz in der EU gewährt.

Da alle Llama-4-Modelle multimodal sind, trifft die Klausel die gesamte Familie. Ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland bekommt die Nutzungsrechte an diesen Modellen also gar nicht erst eingeräumt — und das nicht durch ein europäisches Gesetz, sondern durch die Nutzungsbedingung des amerikanischen Anbieters selbst. (Endnutzer eines fertigen Produkts, das ein solches Modell enthält, sind ausdrücklich ausgenommen — deshalb sind Llama-basierte Produkte in Europa trotzdem zu haben.)

Die Lehre ist unbequem und einfach: Bei diesen Modellen genügt es nicht, die Datei mit „LICENSE“ im Namen zu lesen. Man muss auch jedes Dokument lesen, auf das sie verweist — und diese Dokumente darf der Anbieter bei manchen Lizenzen sogar einseitig ändern, während die Pflicht, das zu bemerken, bei dir liegt.

Wer haftet für das, womit trainiert wurde?

Jetzt die Frage, die teuer werden kann und die keine dieser Lizenzen zu deinen Gunsten beantwortet: Was ist, wenn im Modell urheberrechtlich geschütztes Material steckt — und wieder herauskommt?

Dass das kein theoretisches Problem ist, hat ein deutsches Gericht im November 2025 gezeigt: Das Landgericht München I sah es als erwiesen an, dass ein bekanntes Sprachmodell ganze geschützte Liedtexte nahezu wörtlich ausgeben konnte, und wertete diese Memorisierung von Trainingsdaten als Urheberrechtsverletzung, wenn keine Lizenz vorliegt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Berufung läuft — aber es markiert das Risiko. In jenem Fall traf es den Anbieter des Modells; beim Selbsthosten aber bist du der Anbieter.

Und dieses Risiko tragen bei Open Weights vollständig du. Keine der marktüblichen Open-Weight-Lizenzen enthält eine Freistellung zu deinen Gunsten — also das Versprechen des Anbieters, für solche Ansprüche geradezustehen. Die Gewichte kommen „wie besehen“, ausdrücklich ohne Zusicherung, dass sie keine fremden Rechte verletzen. Metas Lizenz dreht den Spieß sogar um: Wer Meta wegen geistigen Eigentums verklagt, verliert automatisch die Lizenz. Das ist der ökonomische Kern des Kapitels: Die Rechtsunsicherheit über die Trainingsdaten wird auf den Anwender abgewälzt — anders als bei manchem kommerziellen Bezahlangebot, das genau dafür einen vertraglichen Schutzschirm mitliefert. „Kostenlos“ heruntergeladen heißt nicht „risikofrei“ eingesetzt.

Der AI Act belohnt echte Offenheit — der Marktbegriff genügt ihm nicht

Ein Lichtblick, mit Haken. Der europäische AI Act nimmt Anbieter „frei und quelloffen“ lizenzierter Modelle von bestimmten Pflichten aus. Das klingt, als wäre „Open Source“ hier ein Vorteil — aber der Gesetzgeber meint den strengen Begriff, nicht das Marketing. Modelle mit Nur-Forschungs- oder Nicht-kommerziell-Klauseln fallen aus der Ausnahme, Nutzerzahl-Schwellen ebenso, und selbst wer die Ausnahme genießt, muss weiterhin eine Urheberrechts-Richtlinie vorhalten und eine Zusammenfassung der Trainingsinhalte veröffentlichen. Die Ausnahme ist also enger, als der Begriff auf dem Download-Knopf glauben macht.

Für die meisten Leser wichtiger ist die Sorge, die sich damit auflöst: Werde ich selbst zum regulierten Anbieter, wenn ich ein offenes Modell hoste und auf meine Dokumente nachtrainiere? Fast sicher nicht.

Fachtiefe · für Fachleute Die Kommission nennt dafür ein greifbares Richtmaß: Zum eigenständigen Anbieter eines Allzweckmodells wird man erst, wenn die für die eigene Anpassung eingesetzte Rechenleistung ein Drittel der ursprünglichen Trainingsrechenleistung des Modells übersteigt (ein indikatives Kriterium; kennt man die Ausgangsgröße nicht, gilt als Ersatzschwelle rund 3,3 × 10²² Rechenschritte für Modelle ohne systemisches Risiko). Ein typisches Feintuning — ein sogenanntes LoRA über ein paar Grafikkarten-Tage — liegt um viele Größenordnungen darunter. Der Mittelständler, der ein Open-Weight-Modell selbst betreibt und auf seine Akten spezialisiert, wird dadurch nicht zum Modellanbieter im Sinne des Gesetzes. Er kann sehr wohl Betreiber eines KI-Systems sein, mit eigenen Pflichten — aber das ist eine andere Rolle, und die beiden werden ständig verwechselt.

Die deutsche Pointe

Bleibt der unbequemste Befund, und er ist ein Heimspiel mit schlechtem Ausgang. Zu den permissivsten Lizenzen am Markt — denen, mit denen man am wenigsten falsch machen kann — gehören ausgerechnet die chinesischen: DeepSeek und der GLM-Anbieter stellen ihre Gewichte unter die schlichte MIT-Lizenz, Alibabas Qwen-Hauptlinie unter Apache 2.0. (Ein US-Modell wie das offene gpt-oss steht ebenfalls unter Apache — nur ist es leistungsschwach; das stärkste unbeschränkt nutzbare offene Modell kommt derzeit aus China.) Das sind die Lizenzen, die ein Jurist gern sieht: kurz, kommerziell, ohne Umsatzschwelle, ohne Namenszwang.

Und die deutschen Vorzeigemodelle? Das öffentlich geförderte Teuken steht in seiner aktuellen frei herunterladbaren Fassung unter einer nicht-kommerziellen Lizenz (eine ältere, ausdrücklich kommerzielle Variante existierte, wurde aber nicht fortgeführt); die offen veröffentlichten Modelle von Aleph Alpha stehen unter einer Lizenz, die neben der kommerziellen sogar die behördliche Nutzung ausschließt. Man sollte das nicht zur Schlagzeile „Deutschland sperrt seine eigenen Modelle“ überhöhen — beide Häuser bieten kommerzielle Wege an, nur eben nicht über die frei heruntergeladene Datei. Aber die nüchterne, belegbare Fassung bleibt unbequem genug, und neben dem Llama-Befund von vorhin wird sie schärfer: Ein US-Konzern sperrt EU-Firmen komplett aus — und selbst unsere eigenen Vorzeigemodelle legen noch eine Hürde davor, wo China keine stellt. Wer das stärkste unbeschränkt nutzbare offene Modell will, greift derzeit zu einem aus Hangzhou.

Was das für uns heißt

Die Lizenz ist damit als stiller Beifahrer entlarvt — „offen“ heißt eben nicht „frei“. Und anders als bei Preis und Leistung schließt sich der Kreis hier noch eindeutiger: Die Lizenzschranken gelten, egal wo das Modell läuft — in der Cloud wie auf deiner Karte. Die Lizenz ist also nie ein Argument für das lokale Betreiben. Wo sie zum Risiko wird — bei der Haftung für die Trainingsdaten —, ist Selbsthosten sogar das schlechtere Geschäft, weil du dann der Einzige bist, der dafür geradesteht. Drei Gedanken zum Mitnehmen:

  • Lies nicht das Etikett, lies die Lizenz — und alles, worauf sie verweist. „Open Source“ auf dem Knopf ist Marketing. Was zählt, steht im Lizenztext und in den Dokumenten, die er per Verweis hereinzieht — bis hin zu Klauseln, die EU-Firmen komplett ausschließen.
  • Prüfe die Schwelle gegen deinen eigenen Umsatz. Die Grenzen, ab denen Rechte erlöschen, sind 2026 in den Mittelstand gewandert. Zwanzig Millionen Umsatz sind schneller erreicht als 700 Millionen Nutzer.
  • „Kostenlos“ ist nicht „risikofrei“. Für die Trainingsdaten haftest bei Open Weights du, nicht der Anbieter. Selbsthosten macht dich dabei fast nie zum regulierten Modellanbieter — aber es macht dich zum Einzigen, der bei einem Rechtsstreit noch im Raum steht.

Wenn also die freieste Wahl ausgerechnet ein chinesisches Modell ist — was holt man sich damit ins Haus? Nicht die Lizenz macht dann Sorgen, sondern die Herkunft: Zensur in den Gewichten, Lieferkette, Hintertüren. Was davon belegt ist, was davon Panik ist, und was man konkret dagegen tun kann, nehmen wir uns in Teil 4 vor.


Wenn dich der Beitrag zum Nachdenken gebracht hat, teile ihn gern — und öffne beim nächsten „Open Source“-Modell, bevor du es einbaust, wirklich die Lizenzdatei und jedes Dokument, auf das sie verweist. Diese Reihe hat noch zwei Teile — Herkunft, und was am Ende übrig bleibt. Wenn du keinen davon verpassen willst, abonniere den Newsletter: eine kurze Nachricht, sobald ein neuer Beitrag erscheint, kein Werbe-Newsletter, jederzeit mit einem Klick abbestellbar.


Quellen (Auswahl):